Ihr Weg zur Bugenhagenschule
Hinweise zum laufenden Schuljahr für Seiteneinstiegsmöglichkeiten:
Anmeldung für einen Schulwechsel im laufenden Schuljahr: Jederzeit
Gerne können Sie Ihr Kind während des Schuljahres anmelden. Nicht immer haben wir dann sofort einen Platz frei. Wir nehmen Ihr Kind dann gerne auf die Warteliste und setzen uns mit Ihnen in Verbindung, sollte ein Platz frei werden.
Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus und lassen Sie uns dieses zukommen. Wir benachrichtigen Sie umgehend, wenn wir einen freien Schulplatz für Ihr Kind in Aussicht stellen können.
Bitte fügen Sie folgende Unterlagen der Anmeldung bei:
Lichtbild max. 9 x 13 cm (mit Namen und Anschrift des Kindes auf der Rückseite), Kopien der letzten zwei Zeugnisse, Geburtsurkunde, Meldebestätigung und ggf. aktuelle Arzt- und Therapieberichte (in Kopie)
Anmeldung für Jahrgang 1 und Jahrgang 5 zum Schuljahr 25/26
Anmeldungen für die kommenden Jahrgänge 1 und 5 nehmen wir gerne bis zum 31.12.2024 entgegen.
Bitte fügen Sie die folgenden Unterlagen der Anmeldung bei:
Lichtbild max. 9 x 13 cm (mit Namen und Anschrift des Kindes auf der Rückseite), Kopie der letzten zwei Zeugnisse, Geburtsurkunde, Meldebestätigung und ggf. aktuelle Arzt- und Therapieberichte (in Kopie).
Anmeldung zur Oberstufe im Schuljahr 25/26
Die Anmeldefrist für die Oberstufe endet am 31.03.2025.
Zugangsvoraussetzungen:
Eine gymnasiale Prognose nach Jahrgang 10 – Versetzung in die Vorstufe der gymnasialen Oberstufe.
Schülerinnen und Schüler unserer eigenen Schule können sich mit dem Anmeldeformular und mit einem aktuellen, mit Namen und Anschrift versehenen Lichtbild (max. 9 x13 cm) im Schulbüro bewerben.
Weitere Anlagen sind nicht erforderlich.
Schülerinnen und Schüler anderer Schulen bewerben sich mit bitte mit dem Anmeldeformular inkl. Lichtbild max. 9 x 13 cm (mit Namen und Anschrift auf der Rückseite), Kopien der letzten zwei Zeugnisse, Geburtsurkunde und Meldebestätigung in Kopie.
Download
Anmeldeformular für das Schuljahr 2025/26 * (und Quereinsteiger):
Das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte per Post inkl. der oben aufgeführten zusätzlichen Unterlagen an uns schicken:
Bugenhagen Schule im Hessepark
der Evangelischen Stiftung Alsterdorf
Oesterleystraße 22
22587 Hamburg
Haben Sie noch Fragen zur Anmeldung?
Anschrift:
Bugenhagen Schule im Hessepark
der Evangelischen Stiftung Alsterdorf
– Grund- und Stadtteilschule in freier Trägerschaft –
Oesterleystraße 22
22587 Hamburg
Fax: 040 866 235 – 54
E-Mail: schulbuero-blankenese@bugenhagenschulen.de
Kosten
Schulen in freier Trägerschaft haben grundsätzlich zwei verschiedene Einnahme-quellen: die staatliche Finanzhilfe und das Schulgeld der Eltern bzw. Erziehungs-berechtigten. Die Finanzhilfe bemisst sich an der Höhe der Kosten, die ein/e Schüler* an einer öffentlichen Schule verursacht. Von diesem Betrag erhalten wir von der Freien und Hansestadt Hamburg allerdings nur 85%, den sog. Schülerkostensatz. Da wir unser pädagogisch sehr anspruchsvolles Konzept nicht auf Grundlage dieser beschnittenen Finanzierung anbieten können, sind wir als freie Schule zusätzlich auf das Schulgeld angewiesen.
Ab dem 1.08.2023 staffelt sich das Schulgeld wie folgt:
Monatlich Kosten ab | 01.08.2023 | 01.08.2024 | 01.08.2025 | 01.08.2026 |
Grundschule (Jg.1-4): | 178.- EUR | 182.- EUR | 186.- EUR | 190.- EUR |
Stadtteilschule (Jg. 5-10): | 148.- EUR | 152.- EUR | 156.- EUR | 160.- EUR |
Sekundarstufe II (Jg. 11-13): | 148.- EUR | 152.- EUR | 156.- EUR | 160.- EUR |
Campus Blankenese (Jg. 11): | 148.- EUR | 152.- EUR | 156.- EUR | 160.- EUR |
Für Schüler*innen aus Schleswig-Holstein erhalten Schulen in freier Trägerschaft z.T. erheblich geringere Schülerkostensätze. Um die dadurch entstehenden Finanzierungslücke wenigstens teilweise auszugleichen, beträgt das Schulgeld für Schüler*innen aus Schleswig-Holstein € 199,-.
Unsere Schule orientiert sich bei der Auswahl der Schüler*innen nicht an den Besitzverhältnissen der Eltern. Unter bestimmten Umständen gewähren wir Ihnen eine Ermäßigung oder einen Erlass des Schulgeldes. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll direkt an die Mitarbeiterinnen des Schulbüros.
Die Frist für die Stellung eines Ermäßigungsantrags des betreffenden Schuljahres ist der 30.4. des vorangegangen Schuljahres. Bitte beachten Sie, dass wir Anträge nach dieser Frist nicht mehr entgegen nehmen können, vorbehaltlich unterjähriger Sonderfälle.
Für Geschwisterkinder geben wir an allen Bugenhagen-Schulen einen Rabatt. Wenn zeitgleich 3 Geschwister die Schule besuchen, kann für das jüngste Geschwisterkind ein Schulgelderlass beantragt werden. Dasselbe gilt auch für weitere zeitgleich beschulte Kinder. Die Geschwisterermäßigung wird ebenfalls auf Antrag mit Frist zum 30.4. des vorangegangenen Schuljahres festgesetzt.
Bitte rechnen Sie immer zu Beginn eines neuen Schuljahres mit einer leichten Anpassung des Schulgeldes.
Das Essensgeld pro Monat beträgt ab 1. August 2024 75.-€ pro Schüler*in.
Schulgeldbescheinigung
Falls Sie eine Schulgeldbescheinigung für das Finanzamt brauchen, wenden Sie sich bitte an Frau Jaana Salonpää.
Jaana Salonpää
Telefon 0 40 – 50 77 31 34
Fax 0 40 – 50 77 31 98