Service: Anmeldung & Kosten

Ihr Weg zur Bugenhagenschule

Anmeldung für einen Schulwechsel im laufenden Schuljahr: Jederzeit

Hinweise zum laufenden Schuljahr für Seiteneinstiegsmöglichkeiten:

Gerne können Sie Ihr Kind während des Schuljahres anmelden. Nicht immer haben wir dann sofort einen Platz frei. Wir nehmen Ihr Kind dann gerne für ca. zwei Jahre auf die Warteliste und setzen uns mit Ihnen in Verbindung, sollte ein Platz frei werden.

Bitte füllen Sie das Anmeldeformular aus und lassen Sie uns dieses zukommen. Wir benachrichtigen Sie umgehend, wenn wir einen freien Schulplatz für Ihr Kind in Aussicht stellen können.

Bitte fügen Sie folgende Unterlagen der Anmeldung bei:

Lichtbild max. 9 x 13 cm (mit Namen und Anschrift des Kindes auf der Rückseite), Kopie der letzten zwei Zeugnisse, Geburtsurkunde, Meldebestätigung und ggf. aktuelle Arzt- und Therapieberichte (in Kopie)

Anmeldung für Jahrgang 1 und Jahrgang 5 zum nächsten Sommer

Bitte fügen Sie die folgenden Unterlagen der Anmeldung bei:

Lichtbild max. 9 x 13 cm (mit Namen und Anschrift des Kindes auf der Rückseite), Kopie der letzten zwei Zeugnisse, Geburtsurkunde, Meldebestätigung und ggf. aktuelle Arzt- und Therapieberichte (in Kopie).

Oberstufe

(Anmeldungsverlängerung für die Oberstufe bis 31.3.2024)

Zugangsvoraussetzungen:
Eine gymnasiale Prognose nach Jahrgang 10 (Versetzung in die Vorstufe der gymn. Oberstufe)

Schülerinnen und Schüler unserer eigenen Schule können sich mit dem Anmeldeformular und mit einem aktuellen, mit Namen und Anschrift versehenen Lichtbild (max. 9 x13 cm) im Schulbüro bewerben.
Weitere Anlagen sind nicht erforderlich.

Schülerinnen und Schüler anderer Schulen bewerben sich mit bitte mit dem Anmeldeformular inkl. Lichtbild max. 9 x 13 cm (mit Namen und Anschrift auf der Rückseite), Kopien der letzten zwei Zeugnisse, Geburtsurkunde und Meldebestätigung in Kopie.

Download

Anmeldeformular für das Schuljahr 2024/25 * (und Quereinsteiger):

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte per Post inkl. der oben aufgeführten zusätzlichen Unterlagen an uns schicken:

Bugenhagen Schule im Hessepark
der Evangelischen Stiftung Alsterdorf
Oesterleystraße 22
22587 Hamburg

Haben Sie noch Fragen zur Anmeldung?

Susanne Brüsewitz

Schulbüro Blankenese

Tel: 0 40. 86 62 35 34



    Frauke Schmitz

    Schulbüro Blankenese

    Tel: 0 40. 86 62 35 34



      Anschrift:

      Bugenhagen Schule im Hessepark
      der Evangelischen Stiftung Alsterdorf
      – Grund- und Stadtteilschule in freier Trägerschaft –
      Oesterleystraße 22
      22587 Hamburg

      Handy: 0151 200 83 197

      Fax: 040 866 235 – 54
      E-Mail: schulbuero-blankenese@bugenhagenschulen.de

      Kosten

      Schulen in freier Trägerschaft haben grundsätzlich zwei verschiedene Einnahme-quellen: die staatliche Finanzhilfe und das Schulgeld der Eltern bzw. Erziehungs-berechtigten. Die Finanzhilfe bemisst sich an der Höhe der Kosten, die ein/e Schüler* an einer öffentlichen Schule verursacht. Von diesem Betrag erhalten wir von der Freien und Hansestadt Hamburg allerdings nur 85%, den sog. Schülerkostensatz. Da wir unser pädagogisch sehr anspruchsvolles Konzept nicht auf Grundlage dieser beschnittenen Finanzierung anbieten können, sind wir als freie Schule zusätzlich auf das Schulgeld angewiesen.

      Ab dem 1.08.2023 staffelt sich das Schulgeld wie folgt:

      Monatlich Kosten ab 01.08.2023 01.08.202401.08.202501.08.2026
      Grundschule (Jg.1-4):178.- EUR182.- EUR186.- EUR190.- EUR
      Stadtteilschule (Jg. 5-10):148.- EUR152.- EUR156.- EUR160.- EUR
      Sekundarstufe II (Jg. 11-13):148.- EUR152.- EUR156.- EUR160.- EUR
      Campus Blankenese (Jg. 11):148.- EUR152.- EUR156.- EUR160.- EUR

      Für Schüler*innen aus Schleswig-Holstein erhalten Schulen in freier Trägerschaft z.T. erheblich geringere Schülerkostensätze. Um die dadurch entstehenden Finanzierungslücke wenigstens teilweise auszugleichen, beträgt das Schulgeld für Schüler*innen aus Schleswig-Holstein € 199,-.

      Unsere Schule orientiert sich bei der Auswahl der Schüler*innen nicht an den Besitzverhältnissen der Eltern. Unter bestimmten Umständen gewähren wir Ihnen eine Ermäßigung oder einen Erlass des Schulgeldes. Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll direkt an die Mitarbeiterinnen des Schulbüros.

      Die Frist für die Stellung eines Ermäßigungsantrags des betreffenden Schuljahres ist der 30.4. des vorangegangen Schuljahres. Bitte beachten Sie, dass wir Anträge nach dieser Frist nicht mehr entgegen nehmen können, vorbehaltlich unterjähriger Sonderfälle.

      Für Geschwisterkinder geben wir an allen Bugenhagen-Schulen einen Rabatt. Wenn zeitgleich 3 Geschwister die Schule besuchen, kann für das jüngste Geschwisterkind ein Schulgelderlass beantragt werden. Dasselbe gilt auch für weitere zeitgleich beschulte Kinder. Die Geschwisterermäßigung wird ebenfalls auf Antrag mit Frist zum 30.4. des vorangegangenen Schuljahres festgesetzt.

      Bitte rechnen Sie immer zu Beginn eines neuen Schuljahres mit einer leichten Anpassung des Schulgeldes.

      Das Essensgeld pro Monat beträgt ab 1. Oktober 2023 70.-€ pro Schüler*in.

      Schulgeldbescheinigung

      Falls Sie eine Schulgeldbescheinigung für das Finanzamt brauchen, wenden Sie sich bitte an Frau Jaana Salonpää.

      Jaana Salonpää

      Telefon 0 40 – 50 77 31 34
      Fax 0 40 – 50 77 31 98